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Spendenbescheinigung

Spenden-Bescheinigung

Als gemeinnütziger Verein erfüllen wir die satzungsmäßigen Voraussetzungen der §§ 51, 59, 60 und 61 der Abgabenordnung (AO). Das Finanzamt hat dies in einem gesonderten Bescheid nach § 60a AO bestätigt. Spendenbescheinigungen können mit diesem Formular angefordert werden.

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Was bedeutet das für Sie als Mitglied des KI Park?

Wenn Sie Mitgliedsbeiträge leisten, haben Sie die Möglichkeit, eine Spendenbescheinigung von uns zu erhalten. Diese Bescheinigung ermöglicht es Ihnen, Ihre Unterstützung steuerlich geltend zu machen. Ihre Beiträge fließen direkt in die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) sowie Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO) gemäß unserer Satzung. Wir schätzen Ihre Unterstützung sehr und möchten Ihnen den Prozess so einfach wie möglich gestalten. Wenn Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ihre Unterstützung macht den Unterschied, und wir freuen uns, dass Sie Teil unseres Engagements sind. Zusammen können wir die Welt der Künstlichen Intelligenz vorantreiben!